§ 45 b

Personenstandsänderung nach § 45b

Personenstandsänderung nach § 45b

Es wird diskutiert, schon gemacht, gezögert oder schlichtweg gefeiert. Viele trans*Menschen nutzen das neue Gesetz, um ihren Personenstand ohne pathologisierende Gutachten ändern zu können. Dabei wird kräftig hin und her diskutiert, ob und wenn ja, welche Nachteile entstehen könnten. Zurzeit macht in den sozialen Medien ein Schreiben die Runde, dass Standesbeamt*innen aufgerufen würden, bei Anträgen, diesen erst einmal nicht stattzugeben. Möglicherweise gibt es solche Aufforderungen. Wir raten niemanden in die eine oder andere Richtung! Trotzdem wollen wir allen gratulieren, die ihre Personenstandsänderung, egal ob auf "althergebrachte" Art oder nach der neuen gesetzlichen Regelung durch haben!

Hier könnt ihr euch noch einmal das neue Gesetz durchlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html

Zurück